Eine Eigentumswohnungsgemeinschaft zu verwalten, die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften – kurz WEG – macht viel Arbeit: Hausgelder verwalten, Konten betreuen, Jahresabrechnungen erstellen, Mietrückstände einholen, Reparaturen überwachen und organisieren – genug Dinge, die immer für Streit zwischen dem Vermieter und Mieter sorgen. Wenn Sie also eine Eigentumswohnung selber verwalten, müssen Sie sich gut mit dem Mietrecht und dem WEG auskennen. Kein Wunder also, dass sich eine Eigentumshausverwaltung diese Arbeit gut bezahlen lässt. Wer möchte, kann sich diese Kosten sparen und seine Eigentumswohnung selbst verwalten. Doch lohnt sich solch eine Selbstverwaltung überhaupt?
Gründe für eine Selbstverwaltung
Manchmal überlegen Immobilienbesitzer, ihre Eigentumswohnung selbst zu verwalten. Der Hintergedanke: es reicht aus, die Zahlungseingänge auf dem Konto zu verfolgen und einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dafür muss ich keine Hausverwaltung beauftragen und kann mir nebenbei auch noch viel Geld sparen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, seine Immobilien selbst zu verwalten. Es gibt durchaus Eigentümer, die genug Zeit haben, um dieser Beschäftigung nachzugehen. Allerdings ist es in der Regel so, dass die meisten Eigentümer den auf sie zukommenden Aufwand unterschätzen, den eine Immobilienverwaltung mit sich bringt.
Die Faustregel sagt: je größer die WEG, desto schwieriger ist die Verwaltung. Experten raten davon ab eine Hausverwaltung in Eigenregie durchzuführen, wenn die WEG aus mehr als zehn Einheiten besteht. Denn der Verwalter ist Ansprechpartner für sämtliche Parteien, nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für die Mieter. Mit wachsender Größe der Eigentümergemeinschaft wachsen auch gleichzeitig die Anforderungen und der Verwaltungsaufwand.
In diesen Fällen sollten Sie eine Hausverwaltung beauftragen
Besonders große Wohnungseigentümergemeinschaften sind besser daran, wenn sie von einer professionellen Eigentumswohnung Hausverwaltung betreut werden. Denn diese Arbeit ist ein Vollzeitjob. Wichtig ist auch die Stimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Wenn es sich um eine streitbare Gemeinschaft handelt, ist ein externer Verwalter ebenfalls sehr sinnvoll. Denn wird die WEG dann in Eigenregie verwaltet, gerät der Selbstverwalter unter Umständen schnell in einen Interessenskonflikt. Er muss schließlich nicht nur zwischen den Parteien vermitteln, sondern auch seine eigenen Interessen vertreten.
Die Aufgaben einer Hausverwaltung
Das Aufgabengebiet eines Verwalters ist riesig. Zunächst einmal muss er sämtliche Beschlüsse der Eigentümer umsetzen. Er muss sich um Handwerker kümmern, wenn Reparaturen anstehen. Außerdem ist der Hausverwalter auch für die Hausordnung zuständig, er muss sämtliche Maßnahmen treffen, um das gemeinschaftliche Eigentum ordnungsgemäß instandzuhalten. Das gilt auch in Notfällen, zum Beispiel wenn im Winter die Heizung plötzlich ausfällt. Außerdem ist es erforderlich die nötigen Versicherungen abzuschließen und die Hausgelder zu verwalten. Hinzu kommt, dass der Verwalter die Gemeinschaft nach außen hin vertritt. In einem Schadensfall muss der Verwalter den Schaden bei der Versicherung melden und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Die genauen Aufgaben sind im § 27 Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Ein Hausverwalter muss zunächst einmal keine bestimmte Qualifikation mitbringen. Allerdings ist eine entsprechende Erfahrung hilfreich, denn die Aufgaben sind sehr vielfältig. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Eigentumswohnung selbst zu verwalten, können die unterschiedlichen Aufgaben auch auf verschiedene Eigentümer übertragen werden. Denn das Gesetz regelt, dass die WEG Verwaltung den Eigentümern gemeinschaftlich zusteht. Solch eine Selbstverwaltung ist preiswerter, als ein externer Verwalter. Meistens wird diese sogar kostenlos vorgenommen. In anderen Fällen kann die Gemeinschaft auch beschließen, eine Aufwandsentschädigung auszuzahlen.
Dieses Risiko besteht bei einer Selbstverwaltung
Egal, wer nun die Aufgabe der Verwaltung übernimmt – ob eine professionelle Hausverwaltung oder Ausübung in Eigenregie – es muss eine gute Versicherung abgeschlossen werden. Denn der Eigentümer, der die Verwaltung übernimmt, muss wie ein externer Verwalter haften. Kommt es zum Beispiel zu einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung oder zu einer fehlerhaften Bauabnahme, so steht der Verwalter in der Verantwortung und in der Haftung. Er ist verpflichtet begründete Schadenersatzforderungen zu übernehmen.
Aus diesem Grund muss unbedingt eine sogenannte Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen werden – es sei denn, die Eigentümerversammlung begrenzt mit Mehrheitsbeschluss auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz. Eine Selbstverwaltung ist auch nur dann möglich, wenn die anderen Eigentümer dies alle wollen. Denn es besteht ein Gesetzesanspruch auf eine ordnungsgemäße Hausverwaltung. Verlangt ein Eigentümer nun einen professionellen Hausverwalter, so muss einer bestellt werden.
Pro und Contra einer Eigenverwaltung
Der größte Vorteil einer Eigenverwaltung ist sicherlich die Tatsache, dass sie preiswerter ist. Allerdings ist der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen.
- + Eine Eigentumswohnung selbst verwalten ist natürlich preiswerter, als wenn mit der Hausverwaltung ein Profi eingeschaltet wird
- – Es ist erforderlich, entsprechende Software anzuschaffen
- – Eine Hausverwaltung in Eigenregie ist ein Fulltimejob und kann daher nur von Rentnern usw. ausgeübt werden
- – Es muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
- – Der Selbstverwalter muss sich laufend fortbilden
Vor- und Nachteile einer professionellen Hausverwaltung
Es gibt einige Argumente, die für die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung sprechen:
- + Die Hausverwaltung spart Stress und Zeit, da sie sämtliche Arbeiten übernimmt
- + Die Eigentümer müssen sich nicht persönlich um ihre Mieter kümmern
- + Eine professionelle Hausverwaltung ist für sämtliche Fehler, die sie macht, haftbar
- + Die Gesetze rund um das Thema Vermietung haben sich in den letzten Jahren fast jährlich geändert
- + Der professionelle Verwalter ist verpflichtet, sich um diese Gesetzesänderungen zu kümmern und die Verträge entsprechend anzupassen
- + Er kümmert sich um die Verträge mit den Energieversorgern und führt regelmäßig einen Kostenvergleich durch, da Mieter einen Rechtsanspruch darauf haben, von dem günstigsten Lieferanten versorgt zu werden
- + Eine Hausverwaltung kümmert sich um anstehende Reparaturen und holten sprechender Angebote ein
- + Außerdem überprüft sie den regelmäßigen Eingang der Miete
- – Abhängig von der Größe des Objektes ist eine Hausverwaltung mit entsprechenden Kosten verbunden
Fazit:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Eigentumswohnung selbst zu verwalten, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit bei Ihnen anrufen und Ihrem Ärger Luft machen. Spätestens dann fangen viele Selbstverwalter an, ihre Entscheidung für die Eigenverwaltung zu überdenken. Denn wer möchte sich schon über die Weihnachtsfeiertage damit rumärgern, dass im Objekt die Heizung ausgefallen ist und die Mieter verärgert anrufen. Zwar kostet eine professionelle Hausverwaltung wie die ImmVest Wolf GmbH Geld, aber der Verwalter hat in der Regel sein Wissen über Jahre hinweg erworben und besitzt entsprechender Kontakte, die zum Beispiel auch zu Weihnachten herauskommen und die Heizungsanlage reparieren. Mit seinem professionellen Netzwerk ist er in der Lage, die Verwaltung effektiv zu gestalten.
Er ist im Besitz der erforderlichen Versicherungen und erstellt die Nebenkostenabrechnung mit einer professionellen Software, die es ihm erlaubt, alle Aufgaben und Prozesse zu verfolgen und somit keinerlei Fristen und Termine zu versäumen. Im Falle von Krankheit wird er von seinen Mitarbeitern vertreten und durch seine professionelle Organisation ist jederzeit eine gute Erreichbarkeit für Eigentümer und Mieter gegeben. Das betrifft auch Notfälle am Wochenende oder an Feiertagen. Zwar ist es unter Umständen die richtige Entscheidung, eine Immobilie selbst zu verwalten, aber diese Entscheidung muss bewusst getroffen werden und der Selbstverwalter sollte sich seinen Pflichten bewusst sein.